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Kundeninformationen 07/2026

Kundeninformationen-Energiewende-2026


Energiewende 2026: Was sich seit Februar getan hat


Seit Anfang Februar 2026 ist in der Energiebranche viel in Bewegung: Bei der Solarförderung, beim Heizungsgesetz und rund um Smart Meter und Elektromobilität gibt es zahlreiche Neuerungen. Wir haben die wichtigsten Entwicklungen für Sie zusammengefasst – klar, verständlich und ohne Fachchinesisch. Denn gerade wenn sich Regeln ändern, ist eines besonders wichtig: ein Partner, der den Überblick behält.

Photovoltaik: Förderung im Wandel

Die Einspeisevergütung bleibt 2026 eine verlässliche Größe. Für Anlagen bis 10 kWp, die seit Februar 2026 in Betrieb gehen, gibt es 7,78 Cent pro Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,34 Cent bei Volleinspeisung. Zum 1. August 2026 sinken die Sätze turnusmäßig leicht – die garantierte Vergütung gilt aber weiterhin über volle 20 Jahre ab Inbetriebnahme.

Wichtig zu wissen: 2026 könnte das letzte Jahr mit der klassischen, fest garantierten Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen sein. Die Bundesregierung plant eine EEG-Reform, die die feste Vergütung ab 2027 schrittweise durch marktorientierte Modelle wie die Direktvermarktung ersetzen soll. Wer sich die 20-jährige Festvergütung noch sichern möchte, sollte seine Anlage daher nicht unnötig aufschieben.

Solar wächst – und überholt die Braunkohle

Ende Januar 2026 waren in Deutschland bereits rund 119,5 Gigawatt Photovoltaikleistung installiert. Ein echter Meilenstein: 2025 erzeugte Solarenergie erstmals mehr Strom als die Braunkohle und wurde zur zweitwichtigsten Quelle im deutschen Strommix. Gleichzeitig sind die Einstiegskosten für eine neue Anlage so günstig wie selten – ein guter Moment, um über das eigene Dach nachzudenken.

Balkonkraftwerke: jetzt mit klaren Normen

Steckersolargeräte boomen: Über 1,3 Millionen Balkonkraftwerke sind inzwischen angemeldet. Ende 2025 und Anfang 2026 sind erstmals verbindliche technische Normen hinzugekommen, die für Sicherheit und Rechtsklarheit sorgen.

  • Module bis 2.000 Watt Peak und Wechselrichter bis 800 Watt Einspeiseleistung sind erlaubt.
  • Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 und die VDE-AR-N 4105:2026-03 regeln Anschluss und Sicherheit.
  • Für den Standardfall genügt die Anmeldung im Marktstammdatenregister – innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
  • Für Photovoltaik gilt in vielen Fällen weiterhin 0 % Mehrwertsteuer.

Wärmepumpe: Neues Gesetz, bewährte Förderung

Beim Heizen steht eine größere Reform an. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) – bekannt als Heizungsgesetz – soll durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst werden. Die Eckpunkte stellte die Bundesregierung am 24. Februar 2026 vor, das Bundeskabinett beschloss Ende April 2026 erste Anpassungen, und am 12. Juni 2026 befasst sich der Bundesrat erstmals mit dem Entwurf. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. November 2026.

Inhaltlich soll das neue Gesetz technologieoffener und flexibler werden: Die starre 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien soll entfallen, und neue Gasheizungen wären wieder zulässig. Der Gesetzentwurf muss Bundestag und Bundesrat aber noch passieren – bis dahin gelten die bisherigen Regeln unverändert weiter.

Die gute Nachricht für alle, die jetzt auf erneuerbare Wärme umsteigen wollen: Die Förderung bleibt attraktiv. Für den Einbau einer Wärmepumpe gibt es weiterhin bis zu 70 Prozent Zuschuss – bei förderfähigen Kosten von bis zu 30.000 Euro sind das maximal 21.000 Euro. Die bewährte KfW-Förderung läuft voraussichtlich bis 2029 weiter.

Strom intelligent nutzen: Smart Meter, Tarife und E-Mobilität

Smart-Meter-Rollout nimmt Fahrt auf

Der Einbau intelligenter Messsysteme schreitet voran – Ende 2025 wurde die gesetzliche Pflichtquote von 20 Prozent mit 23,3 Prozent sogar übertroffen. Über alle Haushalte gerechnet steht der Rollout aber noch am Anfang. Bis 2030 sollen 95 Prozent der verpflichteten Messstellen ausgestattet sein.

Verpflichtend ist ein Smart Meter unter anderem für:

  • Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Stromverbrauch pro Jahr,
  • Photovoltaikanlagen ab 7 kWp,
  • steuerbare Verbraucher wie Wärmepumpe, Wallbox oder Stromspeicher ab 4,2 kW.

Der Messstellenbetreiber meldet sich rechtzeitig – mindestens drei Monate vor dem Einbau. Wer früher profitieren möchte, kann den Einbau aber auch selbst beantragen.

Dynamische Tarife und § 14a EnWG

Seit Anfang 2025 muss jeder Stromversorger mindestens einen dynamischen Tarif anbieten, dessen Preis sich am Börsenstrompreis orientiert. Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betreibt, profitiert zusätzlich von reduzierten Netzentgelten – pauschal rund 110 bis 190 Euro pro Jahr. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber das Gerät in seltenen Engpässen kurzzeitig drosseln. Für die korrekte Anmeldung und Installation ist eine Elektrofachkraft zuständig.

Neue Kaufprämie für Elektroautos

Auch die Elektromobilität bekommt neuen Schwung. Seit dem 1. Januar 2026 gilt – rückwirkend – eine neue staatliche Kaufprämie für neue Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride. Je nach Einkommen und Familiengröße sind zwischen 1.500 und 6.000 Euro möglich; die Basisprämie für reine E-Autos liegt bei 3.000 Euro. Anträge sind seit dem 19. Mai 2026 möglich. Wer ein E-Auto lädt, denkt meist auch über die passende Wallbox nach – und genau hier lohnt sich die Kombination aus eigener Solaranlage, Speicher und Ladepunkt.

Wir sind für Sie da

So viele Änderungen auf einmal können verwirren – müssen sie aber nicht. Ob Photovoltaik, Wärmepumpe, Smart Meter oder Wallbox: Bei Green Energy Sun begleiten wir Sie durch jeden Schritt, von der ersten Idee über Förderung und Anmeldung bis zur fertigen Anlage.

  • Wir behalten Gesetzes- und Förderänderungen für Sie im Blick.
  • Wir planen Ihre Anlage technisch sauber und normgerecht.
  • Wir kümmern uns um Anmeldung, Inbetriebnahme und Dokumentation.

Sie haben Fragen zu einem der Themen aus diesem Beitrag? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern. Better with Solar.